Ansprechpartner: Herr Oliver Dörr
Telefon: 0049 (0) 89 21 20 965
Email: oliver.doerr@bayerischerhof.de
Promenadeplatz 2-6
80333 München
Deutschland - Bayern
Stellenangebot Mitarbeiter (m/w/d) für den Veranstaltungsaufbau
Stellenbeschreibung
Das preisgekrönte Traditionsunternehmen Hotel Bayerischer Hof, seit vier Generationen in Besitz der Familie Volkhardt, gehört zu den führenden deutschen Luxushotels. Zur Unterstützung unseres Veranstaltungsteams suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder nach Vereinbarung.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeiten führen Sie unter anderem folgende Aufgaben durch:
- Vorbereitung des Mise en Place; Polieren von Besteck, Gläsern und Tellern
- Falten von Servietten
- Eindecken der Tische
- Vorbereitung von Getränke-, und Speisenbuffets
- Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung; kleine Reinigungsarbeiten innerhalb des Arbeitsbereiches
- fachgerechte Nutzung, Pflege und Reinigung der verwendeten Geräte und Materialien
- Unterstützung bei Nachbestückung der Minibar-Depots
Anforderungsprofil
Sie passen zu uns, wenn Sie folgende Qualifikationen mitbringen:
- sorgfältige Arbeitsweise
- freundliches und offenes Auftreten
- Deutschkenntnisse
Absolute Dienstleistungsorientierung, hohe Zuverlässigkeit und Belastbarkeit sowie eine sorgfältige Arbeitsweise zeichnen Sie darüber hinaus aus. Dann sollten wir uns kennenlernen!
Unser dynamisches und sympathisches Team arbeitet Sie tatkräftig ein und heißt Sie von Beginn an herzlich Willkommen.
Wir bieten Ihnen:
- leistungsgerechte Vergütung
- vergünstigtes MVG Job-Ticket
- Mitarbeitercasino verbunden mit einem arbeitgeberseitigem Essenszuschuss
- preiswerte Mitarbeiterunterkünfte im Herzen von München
- flexible Arbeitszeiten und alle weiteren Vorteile eines inhabergeführten Luxushotels
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung einschließlich Lebenslauf, Zeugnissen sowie Gehaltsvorstellungen. Wir bitten um Verständnis, dass nur vollständige Bewerbungen Berücksichtigung in unserem Auswahlprozess finden können.
Bezahlung
Bruttogehalt nach Vereinbarung
Letzte Änderung: 09. 06. 2023