Ansprechpartner: Frau Barbara Kottke
Telefon: +43 (0)6583 8216
Email: barbara@k1326.com
Leogang Nr.3
5771 Leogang
Österreich - Salzburg
Stellenangebot Chef de Partie (m/w)
Stellenbeschreibung
Der Kirchenwirt in Leogang seit 1326 – Historisches Hotel & Gourmetwirtshaus
Das historische Hotel KIRCHENWIRT mit seinem Gourmetwirtshaus in Leogang, geführt in der 6. Familiengeneration, ist das älteste Wirtshaus im Salzburgerland, Österreich. 1326 erstmals urkundlich erwähnt. Getestet, ausgezeichnet und empfohlen von: Falstaff, A La Carte, Gault Millau (2 Hauben), Wirtshausführer Österreich. Der Kirchenwirt darf sich auch mit der Auszeichnung „Wirt des Jahres 2015 & „Weinwirt 2014“ krönen und ist stolzes Mitglied von Jeunes Restaurateurs D'Europe und den Pretty Hotels. 2016 wurde der Kirchenwirt von der GEO Saison in den elitären Kreis der 100 schönsten Hotels in Europa gewählt!
Messen Sie sich am Liebsten an hohen Ansprüchen? Sind Sie erst dann zufrieden, wenn es auch Ihre Gäste sind? Sind Sie hochmotiviert und schätzen Sie die Kompetenz eines eingespielten Teams? Dann kann Ihre Karriere im Kirchenwirt in Leogang beginnen und Sie nehmen die Herausforderung an bei uns weiter zu wachsen und zu lehren.
Anforderungsprofil
Stelle als Chef de Partie im Kirchenwirt in Leogang, Österreich, Beginn ab Mitte Mai 2017,
Zur Verstärkung unseres Küchenteams suchen wir einen
Chef de Partie (m/w)
DIE ÖSTERREICHISCHEN JEUNES RESTAURATEURS SUCHEN MITARBEITER!
Die mehr als 20 Spitzenrestaurants der JRE-Köchevereinigung zählen zu den kulinarischen Trendsettern Österreichs und sind europaweit bestens vernetzt. Das perfekte Sprungbrett für eine internationale Karriere.
Der Kirchenwirt in Leogang-Salzburgerland sucht ab sofort für das Hauben-Gourmetwirtshaus Mitarbeiter/innen für eine längerfristige Zusammenarbeit! Ein motiviertes und professionelles Team wartet auf Sie! Kost & Logis frei.
Sie wollen Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen an o.a. Kontaktadresse.
Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf Career-Account. Vielen Dank!
Bezahlung
laut Kollektivvertrag - Überzahlung je nach Qualifikation möglich
Letzte Änderung: 24. 06. 2017