Jobs und Stellenangebote aus der Gastronomie und Hotellerie

Job als Frühstückskoch Stellenangebot in Österreich bei aigo-familienresort in Aigen-Schlägl

AIGO Familien- und Sportresort - Frühstückskoch

Ansprechpartner: Frau Ilona Wolfmeir
Telefon: +43 7281 67580
Email: team@aigo.at
Berghäusl 40
4160 Aigen-Schlägl
Österreich - Oberösterreich

AIGO Familien- und Sportresort - Küche

Stellenangebot Frühstückskoch

Art der Beschäftigung: Vollzeit / Detailsuche: Küche, Frühstückskoch

Stellenbeschreibung

Engagiert, frisch und abwechslungsreich für die ganze Familie präsentiert sich das brandneue AIGO Familien- & Sportresort im Herzen des Mühlviertels in Oberösterreich. Seit Juli 2016 ist das 4* Superior Mitglied der Familotel AG und wurde mit 5 Kronen ausgezeichnet.

Unser Rezept für zufriedene und glückliche Gäste?

Unser Team!

Und dafür suchen wir Sie!

Anforderungsprofil

Job als Frühstückskoch im AIGO Familien- und Sportresort in Aigen-Schlägl in Österreich

 

  • Abgeschlossene Kochausbildung 
  • Freude am Kochen vor den Gästen
  • Engagiert, freundlich mit Spaß an der Arbeit
  • Selbstständige & verantwortungsbewusste Arbeitsweise
  • Gute Deutschkenntnisse vom Vorteil
  • Berufserfahrung in der gehobenen Gastronomie & Hotellerie


Dann sind Sie bei uns genau RICHTIG!

Wir bieten

  • 5 Tage Woche / 45 Stunden (wenn nicht anders angegeben in der Jobbeschreibung)
  • Engagiertes Team
  • Sehr gutes Arbeitsklima
  • Freizeitmöglichkeiten im Haus
  • Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Mitarbeitervergünstigungen (im Hotel und innerhalb der Familotel-Familie)
  • Kinderbetreuung in der Ferienzeit
  • Entlohnung nach Kollektivvertrag, bei entsprechender Qualifikation bieten wir selbstverständlich eine gute Überbezahlung
  • Wir nehmen die Meinung und Ideen unserer Mitarbeiter ernst 
  • Kost & Logis frei auf Anfrage

 

Haben wir ihr Interesse geweckt?

All diese Punkte treffen auf Sie zu?

Wenn ja freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung (aktueller Lebenslauf mit Foto + letzte Dienstzeugnisse). Wir bitten um Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungen nicht berücksichtigen werden.

 

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf Career Account. Vielen Dank!

Bezahlung

laut KV, Überzahlung je nach Qualifikation möglich

Letzte Änderung: 22. 07. 2018