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Job als Restaurantfachkräfte Stellenangebot in Deutschland bei satama-sauna-resort-spa in Wendisch Rietz

SATAMA Sauna Resort & SPA - Restaurantfachkräfte (m/w)

Ansprechpartner: Herr René Kowatsch
Telefon: +49 (0)33679 75 899 00
Email: r.kowatsch@satama-saunapark.de
Strandstrasse 12
15864 Wendisch Rietz
Deutschland - Brandenburg

SATAMA Sauna Resort & SPA - Service

Stellenangebot Restaurantfachkräfte (m/w)

Art der Beschäftigung: / Detailsuche: Service, Servicemitarbeiter

Stellenbeschreibung

SATAMA Sauna Resort & Spa am Scharmützelsee

Das SATAMA SAUNA Resort & SPA ist Berlin und Brandenburgs schönste Saunaanlage. Gegründet im Jahr 2002, gab es in den letzten Jahren eine beachtliche Entwicklung. So steigerte sich die Mitarbeiterzahl von damals 6 auf heutige 100. Mit seinen 10 verschiedenen Saunen und dem idyllischen Außenbereich mit Blick auf den Hafen von Wendisch Rietz ist SATAMA ein beliebtes Ausflugsziel. Das SATAMA Sauna Resort & SPA führte im September 2013 die SATAMA Aufguss Weltmeisterschaft durch und stellt auch in diesem Jahr erfolgreiche Aufguss-Meister für die Aufguss-WM 2015. Unsere SATAMA Lodges/Ferienappartemts und - /Ferienhäuser verfügen über ca. 200 Betten und im Spreewald in Schlepzig betreiben wir einen Landgasthof mit eigener Brauerei.

Anforderungsprofil

Restaurantfachmann Stellenangebot im Satama Sauna Resort in Deutschland in Wendisch Rietz

 

Wir suchen

 

 

Restaurantfachkräfte (m/w)

 

 

Sie haben:

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem jeweiligen Bereich
  • Einsatzbereitschaft und Interesse an eigenverantwortlicher Tätigkeit
  • Humor und Spaß im Umgang mit Gästen
  • Sie behalten auch den Überblick in stressigen Situationen
  • und sind vorzugsweise Saunagänger

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftigen Unterlagen gern per Mail an r.kowatsch@satama-saunapark.de und wir sichern Ihnen umgehende Kontaktaufnahme zu.

Bitte beziehen Sie sich bei Ihrer Bewerbung auf Career-Account! Herzlichen Dank!

Bezahlung

nach Vereinbarung

Letzte Änderung: 11. 03. 2017