Jobs und Stellenangebote aus der Gastronomie und Hotellerie

Job als stellv. Barchef Stellenangebot in Österreich bei hotel-krallerhof in Leogang

Hotel Krallerhof - Krallerhof - stellv. Barchef (m/w/d)

Ansprechpartner: Frau Johanna Altenberger
Telefon: +43 6583 8246-609
Email: team@krallerhof.com
Rain 6
5771 Leogang
Österreich - Salzburg

Hotel Krallerhof - Bar

Stellenangebot stellv. Barchef (m/w/d)

Art der Beschäftigung: Vollzeit / Detailsuche: Bar, stellv. Barchef

Stellenbeschreibung

Bereit für die Krallerhof-Gemeinschaft?

 

Wir suchen nach Vereinbarung eine/n stellv. Barchef m/w

 

Ihre Aufgaben:

  • Sie betreuen und beraten unsere Hausgäste sowie die Gäste beim á la carte Service
  • Sie unterstützen den Barchef und vertreten ihn in seiner Abwesenheit
  • Sie sind zuständig für das Mise en place an der Bar und für die Zubereitung aller Getränke der Barkarte

Anforderungsprofil

Anforderungsprofil:

  • abgeschlossene Berufsausbildung in der Hotellerie oder Gastronomie

  • Sie konnten bereits einige Erfahrungen in vergleichbarer Position sammeln

  • gute Deutsch- und Englischkenntnisse

  • ein gepflegtes Erscheinungsbild und vorbildliche Umgangsformen

  • Ihre Flexibilität, Ihre Belastbarkeit, Ihre Kreativität und Ihre positive Ausstrahlung runden Ihr Profil ab

 

Ihre Vorteile:

  • geregelte Arbeitszeiten in Verbindung mit einer modernen Zeiterfassung

  • Unterbringung neben dem Hotel in 3 modernen Mitarbeiterhäusern mit kostenloser Internetnutzung, TV vorhanden mit Sky+ Empfang, größtenteils mit Balkon, Lift, Küche, Bad und WC, kostenlose Parkplätze vorhanden

  • kostenlose Verpflegung auch an dienstfreien Tagen

  • leistungsgerechte Bezahlung

  • diverse interne und externe Weiterbildungsmöglichkeiten (größtenteils Kostenübernahme durch den Betrieb)

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung an simplythebest@krallerhof.com .

 

 

Arbeiten im Krallerhof, dort wo sich Natur . Kunst . Genuss vereinen.

 

Bezahlung

Laut KV mit der Bereitschaft zur Überzahlung

Letzte Änderung: 02. 06. 2020